HÜPFBURGEN, SPORT- UND SPIELGERÄTE
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Hüpfburgen und Sport-/Spielgeräten.
Um einen reibungslosen Ablauf von Ihrer Anfrage, über die Lieferung, den Auf- und Abbau und Rücktransport zu gewährleisten und damit nicht zuletzt Ihr Event zum Erfolg wird, machen wir Sie an dieser Stelle schon einmal mit unserem kleinen Regelwerk vertraut.
! Regeln für die Nutzung unserer Hüpfburgen und der Sport- und Spielgeräte !
- Die Hüpfburgen sind nur für Kindern im Alter zwischen 5 und 12 Jahren geeignet und darf auch nur Kindern in diesem Alter zur Verfügung gestellt werden.
- Die Hüpfburgen dürfen erst zur Benutzung freigeben werden, wenn die Hohlkörper voll aufgeblasen sind. Bevor das Gebläse abgeschaltet wird, bitte unbedingt darauf zu achten, dass alle Nutzer die Hüpfburg verlassen und einen gewissen Sicherheitsabstand eingenommen haben.
- Es ist darauf zu achten, dass Unbefugte den Stecker des Dauergebläses nicht unbemerkt herausziehen können.
- Das Betreuungspersonal gegebenenfalls unterstützen, um mutwillige Beschädigung der Außenseiten und Unfälle durch übermütiges und leichtsinniges Anspringen und Erklimmen der Außenwände zu vermeiden.
- Bei Betreuung (Einsatz einer Aufsichtsperson) durch den Verein ist den Anweisungen dieser Person Folge zu leisten.
- Die Sport- und Spielgeräte bei Regen nicht zu betreiben.
- Die Hüpfburgen dürfen nur ohne Schuhwerk betreten werden.
- Beim Aufbau bzw. der Wahl des Standortes sowie während des Betriebes ist darauf zu achten, dass das Gebläse freilaufen kann, d.h., das keine Gegenstände (z.B. Laub) mit angesaugt werden können.
- Auf- und Abbau ist durch personelle Unterstützung und/oder unter Anleitung der Betreuungsperson durchzuführen.
- Die Nutzung der Hüpfburgen ist grundsätzlich nur bis 20.00 Uhr erlaubt!